domingo, 19 de agosto de 2007

Der deutsche Beitrag im Kampf gegen die Straflosigkeit in Argentinien

DER DEUTSCHE BEITRAG IM KAMPF GEGEN DIE STRAFLOSIGKEIT IN ARGENTINIEN


Staatsterrorismus in Argentinien

Mit dem Putsch vom 24.März 1976 begann der blutigste und dunkelste Kapitel der argentinischen Geschichte.
Die argentinischen Streitkräfte, die bereits 1930,1943,1955,1962 und 1966 die Macht im Staat übernommen
hatten, setzten alle verfassungsmäßige Organe außer Kraft und besetzten alle Schalpositionen des Staates (auch Gewerkschaftsorganisationen, Universitäten, staatliche Forschungsinstitutionen) mit aktiven oder ehemalige Offiziere der Armee, Luftwaffe und Marine.
Im 20. Jahrhundert hatten die argentinischen Streitkräfte bereits eine besonders wichtige Rolle bei der Repression der politischen und sozialen Opposition gespielt. Die Erschießungen beim Arbeiteraufstand in Patagonien 1920-21, die Bombardierung der Plaza de Mayo bei einem Putschversuch im Juni 1955, die Erschießung von politischen Gefangenen in Trelew im August 1972 waren die Vorläufer des Staatsterrorismus, der bereits unter der demokratisch gewählten Präsidentin Isabel Peron 1974-75 entfacht worden ist.Zur Rechtfertigung der schlimmsten Menschenrechtsverletzungen im südamerikanischen Subkontinent in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts, wurde immer wieder mit der Existenz von bewaffneten
Organisation im Argentinien, die gewaltsam die Macht übernehmen wollten, argumentiert. Fest steht, dass aus militärischer Sicht beide Organisationen (Montoneros und ERP) bereits im März 1976 als besiegt galten. Die Tätigkeit dieser Gruppen hätte man mit polizeilichen und politischen Mitteln einstellen können, so wie andere Guerilla – Gruppen in Europa bekämpft worden sind.
Nominell hatten bis dahin die argentinischen Streitkräfte ihre Interventionen in der Politik als notwendigen und vorübergehendes Korrektiv einer schwachen Demokratie erklärt. Der Staatsstreich vom 24.3.1976 war aber eine Disziplinierungsmaßnahme, um die Gestalt der argentinischen Gesellschaft zu verändern.
Der argentinische Wohlfahrtsstaat, von Peron entworfen und von seinen zivilen und militärischen Nachfolgern in der Essenz aufrechterhalten, sollte abgeschafft werden. Noch 1975 betrug der Anteil von Löhne und Gehälter am BIP ca. 47%. Auf der Basis der Einkünfte aus der Landwirtschaft hatte sich ab 1930 eine Industrie etabliert, die beispielhaft für Südamerika war. Die Schaffung von Industriearbeitsplätze, ein bis dahin hervorragendes Erziehungswesen, ein dichtes Netz an Gesundheits- und Sozialeinrichtungen hatten die größte Mittelschicht
Lateinamerikas geschaffen.
Aber das argentinische Establishment wollte Mitte der 70er Jahre eine Rückkehr zu einem Exportorientiertes Modell, der durch eine demokratisch gewählte Regierung nicht durchzusetzen war. Wie oben bereits erwähnt wurde der staatliche Terrorismus bereits unter der demokratischen Regierung des Ehepaars Peron entfacht. 1974 wurden mit Mitteln des argentinischen Wohlfahrtsministeriums, damals unter der Leitung des Privatsekretärs von Peron, José Lopez Rega, das Todesschwadron „TRIPLE A“ gebildet. Mehr als 300 Menschen wurden bis März 1976 von dieser rechts extremistischen Terrororganisation ermordet. Die
Todesdrohungen der „TRIPLE A“ führten unzählige Politiker und Intellektuelle ins Exil.
Zwei Dekrete der Regierung von Isabel Peron aus dem Jahr 1975 ermächtigten die argentinische Armee an der „Aufstandsbekämpfung“ teilzunehmen. Die argentinischen Streitkräfte und die Sicherheitskräfte waren für diese Auseinandersetzung bereits vorbereitet.
Bereits 1930 führte der damalige Chef der argentinischen Bundespolizei, Leopoldo Lugones (h), die Benutzung von Elektroschocks als gängige Ermittlungsmethode. Gleichzeitig wurde eine Sektion der Bundespolizei mit der Observierung und zeitweiligen Verfolgung der politischen und sozialen Opposition beauftragt. Schon 1962 wurde die Repressionsmethode, die in die Geschichtsbücher als „der argentinische Tod“ eingegangen ist, das gewaltsame verschwinden lassen von Personen, eingeführt. Der erste Opfer hieß Felipe Vallese und war ein
Metallarbeiter.
Mitte der 60er Jahre übernahmen die argentinischen Streitkräfte die „Doktrin der Nationalen Sicherheit“. Der Kern dieser Doktrin war eine Verlegung der Grenzen, die von den Streitkräften verteidigt werden sollten. Die Landesgrenzen sollten aufgehoben werden, die Streitkräfte sollten die „christliche, westliche Lebensform“ verteidigen und den Feind im Landesinnere bekämpfen.
Zu diesem Zweck wurden ab 1965 französische Berater, die ihre Erfahrungen im Algerien- Krieg 1958 –1962 gesammelt hatten, vom argentinischen Generalstabschef der Armee zur Ausbildung von Offizieren bei der Aufstandsbekämpfung engagiert. Eine im Verhältnis zur Größe der argentinischen Streitkräfte kleine Anzahl von Mitgliedern besuchte die einschlägigen Lehrgänge der US – Armee in Panama oder Fort Bragg, Georgia.
Die paramilitärischen Aktivitäten der „TRIPLE A“ und die nach Meinung der Streitkräfte uneffektive Aufstandsbekämpfung unter einer demokratisch gewählten Regierung wurden ab 24.3.1976 abgeschafft. Die argentinische Landkarte wurde bis auf dem letzten Winkel in Militärzonen aufgeteilt und für jede dieser Zonen wurde ein Verantwortlichen für die Repression ernannt. Mehr als 380 geheime Folter- und Gefangenenlager wurden in militärischen und polizeilichen Einrichtungen aufgebaut. Armee, Marine, Luftwaffe und die Polizei bildeten Einsatzgruppen, dessen einzige Aufgabe darin bestand, die bewaffnete und die friedliche
Opposition zur Militärdiktatur zu brechen.
Auf offener Straße, an ihren Arbeitsplatz wurden Menschen festgenommen, sowohl von uniformierten Mitglieder der Streit – und Sicherheitskräfte, wie von in Zivil agierende Gruppen der Einsatzkräfte. Bis auf wenige Ausnahmen wurden alle Festgenommene nach ihrer Ankunft in den geheimen Lagern gefoltert. Kinder, schwangere Frauen, Behinderte, Nonnen, Arbeiter, Studenten, selbst ehemalige Mitglieder der Streitkräfte oder Angehörige des Personals der Einsatzgruppen wurden mit Elektroschocks und Schlägen mißhandelt.
Wer diese Anweisungsprozedur überlebte, hatte allerdings geringe Chance lebendig aus diesen Lagern herauszukommen. Die Mehrheit der Gefangenen wurde nach einigen Wochen „verlegt“, will heißen umgebracht. Die bevorzugte Methode zur Beseitigung der Oppositionellen war ihr Abwurf über die argentinischen Küstengewässer. Mehrmals wöchentlich flogen Frachtmaschinen der argentinischen Streitkräfte über dem Rio de la Plata. An Bord befanden sich die Gefangenen, die durch Anästhesie – Spritzen ruhig gestellt worden waren. Einer der bekanntesten Folterzentren war die Mechaniker – Schule ESMA. Nach Angaben der
Menschenrechtsorganisationen wurden mehr als 5.000 Personen hier eingeliefert. Die Zahl der Überlebenden liegt bei ca. 300 Personen.
Die vom argentinischen Präsidenten Alfonsin eingesetzte Untersuchungskommission CONADEP sammelte Beweise für ca. 9000 Fälle von Verschwundenen, die Menschenrechtsorganisationen beziffern ihre Zahl mit 30.000.
Neben dieser Vernichtungsmethode waren die militärische Besetzung von Universitäten und Fabrikgelände eine andere Form der Disziplinierung der politischen und sozialen Opposition. Diese Maßnahmen zur Veränderung der Gesellschaft machten auch keinen Halt vor Gruppen und Institutionen, die sich im Prinzip wohlwollend oder neutral gegen den Putsch von März 1976 verhalten hatten. Als Beispiel soll die Verfolgung der Hauptvertreter der nationalen Bourgeoisie genannt werden. José Ber Gelbard und Julio Broner, waren seit den 50er Jahren die Vertreter der CGE, ein Unternehmensdachverband, der besonders auf die Entwicklung des Binnenmarktes gesetzt hatten. Von den Streitkräften wurden sie wegen „ökonomische
Subversion“ angezeigt. Beide, ehemalige Einwanderer aus Osteuropa, mußten das Land verlassen um das Leben zu retten, ihre Güter wurden konfisziert und ihre erworbene argentinische Staatsangehörigkeit aberkannt.
Der Staatsterrorismus veränderte die ökonomische Struktur des Landes. Ein künstlich aufgeblähtes Finanzsystem wurde für die argentinische Wirtschaft wichtiger als die produzierende Industrie. Die Konzentration der Industriebetriebe in wenigen, z.Teil, ausländischen Händen wurde aktiv unterstützt. Die wirtschaftlichen Beziehungen zu Länder wie z.B. die Bundesrepublik Deutschland erlebten einen bis dahin nicht gekannten Boom.
Die Bundesrepublik Deutschland wurde zu einer der Hauptlieferanten der argentinischen Streitkräfte, besonders nach dem die damalige US – Administration unter Jimmy Carter 1977 einen Waffenembargo gegen Argentinien wegen der zahlreichen bekannten Menschenrechtsverletzungen verhängte.
Dornier – Flugzeuge für die argentinische Luftwaffe, Fregatten von Blöhm & Voss und Thyssen für die argentinische Marine oder Panzer von Krauss – Maffei für die argentinische Armee sind nur einige der Beispiele für diese fruchtbaren (oder furchtbaren?) Zusammenarbeit.
Bei zivilen Projekten bevorzugte die argentinische Militärdiktatur auch den Einsatz deutscher Technologie. Für das zweite AKW am Standort Atucha wurde die damalige Siemens – Tochter KWU unter Vertrag genommen. Die damalige deutsche Bundesregierung war vorher über den Militärputsch informiert worden. Sie unternahm jedoch nichts gegen den Putsch und ihre Politik der angeblichen "stillen Diplomatie" entlarvte sich immer deutlicher als "stille Sympathie" mit dem Militärregime. Der Bundesrepublik Deutschland waren die guten politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu Argentinien wichtiger als jede Kritik an der argentinischen
Diktatur - selbst als Deutsche in Argentinien verschwanden und ermordet wurden

Juristische und politische Aufarbeitung in Argentinien

Die argentinische Militärdiktatur kapitulierte nicht vor einem Volksaufstand, sondern an ihrer eigenen Unfähigkeit. Der Verlust des Malvinas – Krieges im Juni 1982 hatte die Unfähigkeit der Streitkräfte erneut bewiesen. Die sehr schlechte wirtschaftliche Lage, der Verlust des selbst begonnenen Krieges und die Zunahme an Informationen über die begangenen Menschenrechtsverletzungen ebneten den Weg zur Wiederherstellung der Demokratie. Noch im Jahr 1983 beschloss die damalige Junta die Mitglieder der Streit – und Sicherheitskräfte
durch eine „Selbst – Amnestie“ von der Strafverfolgung zu befreien. Diese Maßnahme der Militärdiktatur wurde vom peronistischen Kandidat Italo Luder stillschweigend zur Kenntnis genommen. Aber der Kandidat der anderen großen Volkspartei UCR, Raul Alfonsin, trat im Wahlkampf entschieden gegen diese „Selbst – Amnestie“. Für Alfonsin gab es drei Ebenen der Verantwortung: a) Die oberste Leitung der Streitkräfte b) Die mittleren Ränge der Streitkräfte, die während der Militärdiktatur, besonders „abscheuliche Verbrechen“ begangen hätten und c) Die niederen oder ausführenden Mitglieder der Streitkräfte, die diese Befehle umgesetzt
hätten. Alfonsin versprach im Wahlkampf nur die zwei ersten Gruppen strafrechtlich verfolgen zu lassen. Nach seiner Wahl im Oktober 1983 und seiner Amtsübernahme am 10.12.1983 setzte er dieses Wahlversprechen um.
Durch einen Regierungsdekret ordnete der frisch gewählte Präsident die strafrechtliche Verfolgung der Mitglieder der Militärjuntas, die zwischen 1976 und 1981 aktiv gewesen waren. Gleichzeitig organisierte er eine Untersuchungskommission, die unter der Leitung vom Schriftsteller Ernesto Sabato, die Menschenrechtsverletzungen der vergangenen Jahren untersuchen sollte. Die Streitkräfte erhielten eine Chance der Selbstreinigung durch die Entscheidung des Präsidenten, die Militärjustiz mit der Untersuchung der Ereignisse zu beauftragen. Aber das Oberste Militärgericht beschloss, nach einer mehrmonatigen Untersuchung, dass die Einsätze der Streitkräfte während der Militärdiktatur moralisch makellos gewesen wären. Damit übernahm die Ziviljustiz den Fall. 1984 übergab die gebildete Kommission CONADEP einen Bericht an die argentinische Regierung. „Nunca Mas“, Nie wieder ist der Titel dieser dokumentarischen Reise über die Abgründe der menschlichen Existenz. Die Öffentlichkeit erhielt wenige Monate danach Zugang zu diesem Bericht, als die Druckerei der Universität von Buenos Aires es in einer Millionen Auflage herausbrachte. Der Öffentlichkeit unzugänglich blieb eine Listen mit ca. 1.500 Verdächtigte dieser abscheulichen Menschenrechtsverletzungen, die nur Alfonsin erhielt.
Dieser Bericht bildete die Grundlage der Anklage, die im Jahr 1985 von den damaligen Staatsanwälten Julio Cesar Strassera und Luis Moreno Ocampo eingereicht worden ist. Der Prozess fand vor der Bundesstrafkammer der argentinischen Justiz. Anklage und Verteidigung benutzten das Recht mehrere Hundert Zeugen zu befragen. In einem nach den Normen des Rechtsstaates einwandfrei geführten Prozess wurden die Mitglieder ersten Militärjunta, Videla, Massera und Agosti zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Angeklagt wurde wegen Mord, Folter, Entführung, gewaltsame Freiheitsberaubung und andere bereits im argentinischen Strafgesetz tipifizierten Verbrechen. Andere Mitglieder der Juntas erhielten geringere
Haftstrafen und sogar die Mitglieder der dritten Junta wurden in diesem Verfahren freigesprochen.
Die Auseinandersetzung vor Gericht hatte eine wichtige pädagogische Wirkung. Sie festigte den Glauben der Mehrheit der Bevölkerung an den Rechtsstaat. Aber nur wenige Monate nach dem Urteil wurde der eingeschlagene Kurs der Aufarbeitung der jüngsten Vergangenheit verändert. Getrieben durch den zunehmenden Druck aus den Streitkräften, die seit Dezember 1983 die Strafverfolgung stillschweigend akzeptiert hatten, schlug die Regierung Alfonsin mehrere
Gesetze vor, um die juristische Verfolgung der Taten einzugrenzen. Der Schlusspunktgesetz von 1986, der die Einreichung von Klagen wegen der begangenen Menschenrechtsverletzungen zeitlich begrenzte, und der Befehlsnotstandgesetz von 1987, der die niedrigen Dienstränge unterhalb des Ranges eines Majors von der Strafverfolgung befreite, wurden vom argentinischen Parlament nur nach mehreren Aufständen der argentinischen Armee beschlossen.
Trotz dieser Hürden hatte die argentinische Justiz gegen Ende der 80er Jahre bereits Ermittlungen gegen die wichtigsten Offiziere der argentinischen Streitkräfte aufgenommen, die an der Repression beteiligt waren. Alle juristischen Bemühungen wurden aber 1989 und 1990 durch Entscheidungen des neu gewählten Präsidenten Carlos Menem untergraben.
Als symbolische Geste der Versöhnung beschloss Menem sowohl verurteilte Täter wie Angeklagte durch eine Reihe von Begnadigungen der Strafverfolgung zu entziehen. Bereits Inhaftierte Täter wie Videla und Massera wurden auf freien Fuß gesetzt und alle anderen Prozesse eingestellt. Mehr als 73 % der argentinischen Bevölkerung waren nach den damaligen Umfragen gegen diese Art der Versöhnung.
Der unermüdliche Einsatz der Menschenrechtsorganisationen bewirkte, dass in den Jahren danach trotzdem eine begrenzte Strafverfolgung stattfand. Die Entführung von Kindern und die Geburt und Zwangsadoption von Säuglingen in den Folterstätten der Militärdiktatur waren ausdrücklich von den Amnestie – Gesetze der 80er Jahre ausgeschlossen worden. Ab 1996 wurde zu diesem Thema in Argentinien ermittelt.

Die Koalition gegen Straflosigkeit - Wahrheit und Gerechtigkeit

Als sich im Frühjahr 1997 der argentinischer Friedensnobelpreisträger Adolfo Pérez Esquivel an das Nürnberger Menschenrechtszentrum wandte mit der Bitte, in Deutschland Strafverfahren gegen argentinische Militärs wegen der Ermordung und des Verschwindenlassens von deutschen- und deutschstämmigen Opfern der Argentinischen Militärdiktatur einzuleiten, knüpfte er an eine lange deutsch - argentinische Solidaritätsgeschichte an.
Mit dem Beginn der brutalen Militärdiktaturen in Lateinamerika (Brasilien, Chile, Argentinien) hatten sich in Deutschland an vielen Orten Solidaritätsgruppen organisiert, die nicht nur verfolgten, exilierten LateinamerikanerInnen in Deutschland Unterstützung gaben, sondern sich von Anfang an aktiv für die Opfer einsetzten, politische Veränderungen einklagten und die strafrechtliche Verfolgung der Täter forderten. Rundreisen von Müttern von „Verschwunden“ und Kampagnen wie die Amnesty - Aktion „Fußball ja – Folter nein“ erinnerten die Deutsche Öffentlichkeit immer wieder an die schweren Menschenrechtsverletzungen in Lateinamerika.
Die seit drei Jahrzehnten in vielen Orten Deutschlands existierende Solidaritätsbewegung mit Lateinamerika hat in den Jahren nach 1997 wesentlich dazu beigetragen, dass die Arbeit der „Koalition gegen Straflosigkeit“ von Beginn an auf eine breite Unterstützung zählen konnte.
Warum es aber fast zwei Jahrzehnte nach dem Ende der argentinischen Militärdiktatur (1983) gedauert hat, bis zum ersten Mal in der deutsch - argentinischen Geschichte Strafanzeigen gegen argentinische Militärs eingereicht wurden, bleibt ein Geheimnis und ist vielleicht nur damit zu begründen, dass man lange Zeit hoffte, dass in Argentinien selbst Gerechtigkeit möglich wäre.
Aber angesichts der ergebnislosen Versuche, die Täter in Argentinien selbst strafrechtlich zu belangen, sahen die Angehörigen der Ermordeten und „Verschwundenen“ keine andere Möglichkeit, als sich an die Menschenrechtsorganisationen und an die internationale Gemeinschaft zu wenden, in der Hoffnung , wenigstens jenseits der eigenen nationalen Grenzen Wahrheit und Gerechtigkeit zu erreichen.
Angesichts der Entwicklungen in Spanien, Italien und Frankreich, wo es schon Strafrechtsprozesse gegen argentinische Militärs wegen des Verschwindens von Staatsbürgern dieser Länder gab, trafen sich auf Einladung des Nürnberger Menschenrechtszentrums verschiedene Menschenrechtsgruppen sowie Organisationen der katholischen und evangelischen Kirche mit dem Ziel, ähnliche Strafprozesse in Deutschland zu initiieren. Im März 1998 wurde in Stuttgart die "Koalition gegen die Straflosigkeit in Argentinien – Wahrheit und Gerechtigkeit für die deutschen und deutschstämmigen Verschwundenen in Argentinien" gegründet.
Inzwischen gehören der „Koalition“ folgende Organisationen und Hilfswerke an:
Aktionszentrum Arme Welt, Tübingen; Amnesty International Argentinien Koordinationsgruppe, Stuttgart; Argentiniengruppe Stuttgart; Argentiniengruppe Rhein-Neckar, Heidelberg; Argentinien Arbeitsgruppe, Köln; Diakonisches Werk der EKD - Menschenrechtsreferat, Stuttgart; Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile - Lateinamerika (FDCL), Berlin; Kirchlicher Entwicklungsdienst Bayern, Nürnberg; Kommission für Menschenrechte des Vereins der Richter und Staatsanwälte und des Anwaltsvereins, Freiburg; Koordination der Argentiniengruppen in Deutschland, Berlin; Medizinische Flüchtlingshilfe, Bochum; Misereor, Aachen; Missionszentrale der Franziskaner, Bonn; Nürnberger Menschenrechtszentrum; Pax Christi L.A. Solidarität, Düsseldorf; Republikanische Anwältinnen und Anwälteverein, Hannover;

Juristische Hürden
Das Ziel der „Koalition“, die strafrechtliche Verfolgung der argentinischen Militärs, war klar definiert, unklar war jedoch der genaue juristische Weg, da es keine vergleichbaren Anzeigen gab, die als Vorlagen hätten dienen können.
Die juristische Grundlage der Anzeigen sind das Grundgesetz und das deutsche Strafrecht, vor allem dessen § 7. Darin heißt es: "Das deutsche Strafrecht wird bei Straftaten gegen deutsche Staatsbürger im Ausland angewandt, wenn die Tat am Ort des Geschehens strafbar ist oder der Tatort keiner Rechtsprechung unterliegt." Das deutsche Strafrecht ist auf Straftatbestände gegen deutsche Staatsbürger im Ausland anwendbar.
Im Beisein von Adolfo Pérez Esquivel und den Familienangehörigen von „Verschwundenen“, Betina Ehrenhaus und Idalina Tatter, wurden am 7. Mai 1998 im Bundesministerium der Justiz, damals noch in Bonn, die ersten vier Strafanzeigen eingereicht, mit der Bitte, dass die Strafanzeigen über den Bundesgerichtshof in Karlsruhe an das Landgericht Nürnberg - Fürth weitergeleitet würden.
Dass der Bundesgerichtshof die Anzeigen angenommen und zwei Monate später im Juli 1998 an die Nürnberger Justiz weitergeleitet hat, war ein erster riesiger Erfolg, mit dem manche Fachleute damals nicht gerechnet hatten - schließlich befanden sich unter den Beschuldigten zwei ehemalige argentinische Staatschefs.
Wesentlich für die juristische Argumentation war Gutachten des Max - Planck - Institutes für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg, das die Frage beantworten sollte: "Besteht eine Möglichkeit der Bundesrepublik Deutschland zur Strafverfolgung Angehöriger staatlicher argentinischer Stellen wegen der während der Militärdiktatur (1976-1983) dort begangenen Taten des "`Verschwindenlassens´ - trotz innerstaatlicher Straffreistellungsvorschriften?" Das Ergebnis der Arbeitsgruppe unter Leitung von Dr. Kai Ambos fiel positiv aus.

Von 1998 bis 2003 erstattete die Koalition Strafanzeigen in fast 40 Fällen von Entführung, Folter und Ermordung von deutschen oder deutschstämmigen Bürger/innen. Diese Strafanzeigen wurden der Staatsanwaltschaft Nürnberg - Fürth übergeben, die nach zunächst zögerlicher Haltung gegen insgesamt 74 argentinische Militärs wegen mittelbarer oder unmittelbarer Täterschaft in den eingereichten Fällen ermittelte.
2001 wurden drei Auslieferungsanträge an Argentinien gestellt. Als sie von Argentinien abgelehnt wurden, legte die Bundesregierung in Argentinien Rechtsmittel ein und betrat damit juristisches Neuland auf internationaler Ebene. Frankreich folgte diesem Beispiel wenig später.

Im Dezember 2003 erließ die Nürnberger Staatsanwaltschaft internationalen Haftbefehl gegen die ehemaligen Juntageneräle Jorge Rafael Videla und Emilio Massera sowie den pensionierten Brigadegeneral Carlos Suárez-Mason wegen des Mordes an den beiden deutschen Staatsangehörigen Elisabeth Käsemann und Klaus Zieschank. Als Mitglieder der früheren argentinischen Militärregierung laut Nürnberger Amtsgericht, „hatten sie ein Terrorregime samt Repressionsapparat mit hierarchischen Befehlsstrukturen errichtet, mit dem Ziel der
systematischen Tötung politisch Andersdenkender, so genannter „Subversiver“. Aufgrund ihrer Willensherrschaft über diesen organisatorischen Machtapparat... und ihrer absoluten Befehlsgewalt hatten sie unter Ausnutzung der bestehende Befehlsketten...gleichsam regelhafte Abläufe ausgelöst, die zur Tötung der nachgenannten Opfer führten“.
Die Nürnberger Richter hebten hervor: „Die Beschuldigten Videla, Massera und Suarez Mason ließen im Rahmen ihrer Organisationsherrschaft durch die ihnen weisungsgebundenen Sicherheitskräfte Klaus Zieschank in der Absicht töten, die zuvor zu dessen Nachteil begangenen Straftaten zu verdecken“.
Die Bundesregierung beantragte auch in diesen Fällen die Auslieferung nach Deutschland.
Diesem juristischen und politischen Triumph folgte nur wenige Monate später die ernüchternde Nachricht, dass die Nürnberger Staatsanwaltschaft die Einstellung sämtlicher anderer von der Koalition eingereichter Fälle verfügt hatte. Als Begründung wurde entweder die fehlende deutsche Staatsangehörigkeit angegeben - auch in den Fällen von „verschwundenen“ Töchtern und Söhnen jüdischer Deutscher, die aus Nazideutschland geflohen waren und denen das Naziregime widerrechtlich die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen hatte - oder
es wurde die Begründung verwendet, dass beim „Verschwinden“ einer Person nicht mit der für eine Anklage erforderlichen Sicherheit von einem Mord ausgegangen werden könne. Das „Verschwindenlassen“ ist in der deutschen Strafgesetzgebung bislang nicht als Straftat definiert.

Politische Lobbyarbeit

Die juristischen und politischen Erfolge der „Koalition“ wären ohne eine intensive unterstützende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nicht möglich gewesen.
Den Anfang machte am 7. Mai 1998 ein internationales „Hearing gegen die Straflosigkeit in Argentinien“ im Bonner „Wasserwerk“. Weitere Pressegespräche, Veranstaltungen und Seminare folgten wie beispielsweise 21. März 2001 das öffentliche Hearing "25 Jahre Militärputsch und Völkermord in Argentinien" und die am selben Tag erfolgte Einreichung einer Anzeige wegen Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen
argentinische Militärs im Bundesministerium der Justiz oder im offiziellen Programm des Ökumenischen Kirchentages in Berlin 2003.
Zahlreiche Treffen mit verantwortlichen politischen Entscheidungsträgern halfen, dass das Thema der „Verschwundenen“ in Argentinien immer wieder in den Agenden der Politiker auftauchte, und so auch die Nürnberger Justiz immer wieder an die Bedeutung ihrer Ermittlungstätigkeit erinnert wurde.
Höhepunkte der politischen Lobbyarbeit waren der Empfang von Familienangehörigen von Verschwundenen und Vertretern der „Koalition“ durch den damaligen Bundespräsident Johannes Rau im März 2001 und die Verleihung des Bremer Solidaritätspreises an die Gruppe der deutschen- und deutschstämmigen Mütter aus Argentinien und an die „Koalition gegen Straflosigkeit“ 2005.
Wenn auch die juristische Aufarbeitung in Deutschland zurzeit vor einem erzwungenen Abschluss steht, so ist das ganze Feld der politischen Verantwortung der deutschen Bundesregierung bei weitem noch nicht bearbeitet. Die schon vor Jahren gestellte Forderung der „Koalition“ nach einer Expertenkommission zur Aufarbeitung der politischen Verantwortung der deutschen Bundesregierung ist noch umzusetzen.

"Mayor Peirano”: Ein argentinischer Militär in der deutschen Botschaft Buenos Aires

Seit dem Beginn der Arbeit der Koalition gegen Straflosigkeit im Jahre 1998 berichteten die deutschen Familienangehörigen von Verschwundenen über die dubiose Figur des ”Mayors Peirano”, welcher der Deutschen Botschaft als angeblicher Kontaktmann zu den argentinischen Streitkräften bei der Suche nach deutschen und deutschstämmigen Verschwundenen diente. Dieser argentinische Offizier war in der Deutschen Botschaft in Buenos Aires tätig. Er nahm die Proteste der Familien verschwundener Deutschstämmigen parallel zum, und manchmal sogar anstelle des zuständigen Botschaftspersonals entgegen. "Mayor Peirano” versuchte,
mehr Informationen über die Verschwundenen, ihre Freundschaften, täglichen Aktivitäten usw. zu erhalten, anstatt dabei zu helfen diese tatsächlich ausfindig zu machen.
Kein Angehöriger der verschwundenen Deutschen der zur Zeit mit der Koalition gegen Straflosigkeit in Kontakt steht, kennt auch nur ein positives Ergebnis der Arbeit von „Mayor Peirano“ oder der deutschen Diplomaten in Buenos Aires zu jener Zeit. Die Angehöriger wussten nie ob “Mayor Peirano” wirklich dazu beitrug, einen Entführten oder Verschwundenen zu befreien. In verschiedenen Dokumenten, vor allem in Aussagen der Ehefrau eines Verschwundenen und in Habeas-Corpus - Verfahren jener Zeit gibt es Hinweise auf einen ”Mayor Peirano”. Die Informationen waren aber unvollständig. Man beachtete sie kaum, obwohl der Offizier mit dem berüchtigten ”Geheimdienstbatallion 601” des militärischen Geheimdienstes in Verbindung stand, das auf psychologische Operationen wie die Infiltrierung
von Widerstandsgruppen, Dokumentenfälschung, Entführungen und Erpressungen in Millionenhöhe ebenso spezialisiert war, wie auf zahlreiche ausgesuchte Morde.
Weder die argentinische Justiz noch deutsche Stellen gaben klare Auskünfte über ”Mayor Peirano”. Überlebende Gefangene der argentinischen Haftzentren „Brigada de La Plata“ und „Campo Arana“ erklärten 1984 vor der Untersuchungskommission CONADEP, dass ein gewisser Mayor Españadero (Mayor Peirano) an Operationen wie Entführung, Folter und Verhör teilnahm. Beim Treffen im Februar und Mai 1998 wurden hohe Beamte des deutschen Auswärtigen Amtes von Vertretern der Koalition gegen Straflosigkeit befragt, ob sie etwas über jenen “Mayor Peirano” wüssten, da er ein wichtiger Zeuge für einige Fälle sein könnte. In zwei Gesprächen in Bonn bestritten die Beamten, etwas über diesen argentinischen Offizier zu wissen und versuchten, eine der Zeuginnen, die bei zahlreichen Gelegenheiten in den Jahren 1977 – 1982 mit diesem Herrn in der Deutschen Botschaft sprach, davon zu überzeugen das sie etwas
verwechselt habe und sich irre, weil die Information nicht richtig sein könne. Dennoch wurden in den folgenden Monaten weitere Beweise für die Aktivitäten des “Mayor Peirano”, ebenso
wie über die anderen Personen, die Beschwerden von Angehörigen Verschwundener im Sitz der Botschaft selbst betreuten, gefunden.
Ende 1998 versuchte die Koalition erneut, diesbezüglich erhellende Informationen zu erhalten, in der Hoffnung, dass der Regierungswechsel in Deutschland die Kooperationsbereitschaft erhöht habe. Überraschenderweise gab im Januar 1999 das Auswärtige Amt in einem Schreiben zu, dass während der Jahre der Militärdiktatur die Botschaft die Zusammenarbeit mit “Mayor Peirano” akzeptierte, „in der Hoffnung, dass er möglicherweise durch seine Vermittlung helfen würde, das Schicksal der Deutschen oder Deutschstämmigen aufzuklären“. Das Auswärtige Amt blieb jedoch weiterhin unbeirrt dabei, dass ein “Kommandant Peirano” niemals Angestellter der Deutschen Botschaft in Buenos Aires gewesen sei.
Erstmals wurde damit bestätigt, was Mitglieder der Kommission der Angehörigen von Verschwundenen über Jahre hinweg wiederholt hatten, ohne dass dem Beachtung geschenkt oder nachgegangen worden war. Einige argentinische Zeitungen titelten wütend ”Deutsche Mitwirkung beim argentinischen Genozid”. Die deutsche Zeitung "Die Welt" sprach von der Anwesenheit eines ”Schlächters” in der Deutschen Botschaft. Vor seiner Argentinienreise in März 1999 forderte der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog das Auswärtige Amt dazu auf, zu klären, ob die Deutsche Botschaft die Zusammenarbeit mit ”Mayor Peirano”
akzeptiert habe und unter welchen Bedingungen diese akzeptiert worden sei. Aufgrund von Forderungen deutscher Menschenrechtsorganisationen und argentinischer und deutscher Zeitungen wurde der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Dr. Ludger Volmer, in die offizielle Delegation des Bundespräsidenten aufgenommen, um zu konkreten Fragen wegen der deutschen Verschwundenen in Argentinien Stellung zu beziehen.
In Argentinien erklärte Bundespräsident Herzog, dass er vom Auswärtigen Amt Informationen über Mayor Peirano angefordert habe und sich persönlich engagiere, um die Wahrheit diesbezüglich herauszufinden. Er bot ebenfalls an, die Archive der Deutschen Botschaft vor Ort öffnen zu lassen, um bei der Wahrheitssuche zu kooperieren.
Kurz darauf enthüllte die argentinische Tageszeitung “Página 12” nach kurzen Ermittlungen die Identität des bis dato unbekannten “Mayor Peirano”, den sie als Carlos Antonio Españadero, einen ehemaligen Offizier des Geheimdienstbatallions 601, identifizierte. Dieser gab zu, dass er in der Deutschen Botschaft in Buenos Aires gearbeitet habe und die Beschwerden der deutschen Angehörigen entgegengenommen habe. Die genannte Zeitung veröffentlichte ein Photo von Españadero, der von einigen deutschen Frauen als ihr damaliger Gesprächspartner wiedererkannt wurde.
Später, im Juli 1999, erklärte “Mayor Peirano” gegenüber der argentinischen Zeitschrift “Tres Puntos”, dass seine Aufgabe in der Deutschen Botschaft darin bestanden habe, “Kontakt mit den Angehörigen Verschwundener deutschen Ursprungs aufzunehmen.” Danach informierte er das Heer über jede Situation und basierend auf diesen Informationen wurde entschieden, was in jedem Fall gemacht wurde. „Wenn der Verhaftete terroristisch aktiv war, wurde er nicht gerettet”. Peirano fügte hinzu: "Wenn ich etwas verraten hätte, hätte mir mein Chef die Zunge herausgerissen. Außerdem brachten Anzeigen nichts.” Dann erläuterte er, dass gemäß seinen Ermittlungen in den vierzig Fällen von deutschstämmigen Verschwundenen “keiner von ihnen Terrorist war”. Er erläuterte auch, dass seine Aufgabe nicht darin bestanden habe, herauszufinden, wer die für die Verschleppung Verantwortlichen waren, da die “Regierung auf keinen Fall so etwas akzeptiert hätte.” Peirano blieb dabei, dass er nur bereit sei, vor einem Richter zu erscheinen, wenn von der Grundlage ausgegangen würde, dass er zu jener Zeit in einer Armee war, die sich im Krieg befand.
Am 28.02.2000 hatte Peirano in Buenos Aires vor dem argentinischen Bundesrichter Cattani ausgesagt. Unter anderem gab Peirano an, er habe sehr viele Vorgesetzte gehabt. Einer von ihnen könnte Oberst Muzzio gewesen ein. Bezüglich des Zeitraumes seiner Tätigkeit in dieser Botschaft antwortet er: „Ungefähr 1977, 1978, bis 1980.“ Peirano sagte auch, dass er in allen Fällen, in denen er tätig wurde, trotz der Gespräche und mit der Hilfe der Familienangehörigen niemanden finden konnte.
Die israelische Interministerialkommission zum Thema verschwundener Juden während der argentinischen Militärdiktatur empfiehlt 2004 ein Einreiseverbot für 100 argentinischen Repressoren nach Israel, unter anderem für Mayor Carlos Antonio Españadero, alias Mayor Peirano, alias Peña.
Heutzutage vermarktet Carlos A. Españadero seine Erfahrung und Wissen als Experte für private Sicherheit. In Bezug auf Mayor Peirano bleiben viele Fragen offen unter anderem, warum seine Anwesenheit in der Deutschen Botschaft so viele Jahre lang vom Außenminister und vom Auswärtigen Amt verleugnet wurde und welche Gründe die deutschen Diplomaten bewogen, die Zusammenarbeit mit Peirano zu akzeptieren, obwohl sie doch wussten, dass er keine Verpflichtung hatte, irgendeine Information über die Verschwundenen an die
Angehörigen selbst weiterzugeben?

Schlussbemerkungen

Die Arbeit der „Koalition gegen Straflosigkeit“ war ein Teil der internationalen Bemühungen, um das Ziel von „Wahrheit und Gerechtigkeit“ für die in Argentinien Verschwundenen, außerhalb der Grenzen des Landes weiter zu verfolgen. Diese Bemühungen führten auch zur Neuaufnahme von Ermittlungen in Argentinien, die letztendlich durch eine Entscheidung im Jahr 2005 durch das Oberste Gericht in Argentinien bestätigt worden sind.
In Bezug auf die deutsche Innenpolitik gehörte die „Koalition gegen Straflosigkeit“ zu einer
Reihe von NGOs, die eine Neuausrichtung der deutschen Außenpolitik forderten. Bestimmte
Ziele wurden von der damals amtierenden SPD/Grüne – Koalition umgesetzt. Andere Fragen,
besonders in Bezug auf die eigene Aufarbeitung der Rolle der deutschen Regierung und der deutschen Wirtschaft in der damaligen Zeit der Militärdiktatur in Argentinien, blieben unbeantwortet Eine relativ kleine Gruppe von engagierten Menschen und Organisationen haben es fertig gebracht, in Vertretung der argentinischen Menschenrechtsorganisationen und der Familienangehörigen der deutschen und deutschstämmigen Verschwunden, einen Schritt weiter im noch fortdauernden Kampf um „Wahrheit und Gerechtigkeit“ zu machen

Roberto Frankenthal – Februar 2006


Quellen

Menschenrechte und Außenpolitik. Bundesrepublik Deutschland - Argentinien 1976-1983
Hrsg. Koalition gegen Straflosigkeit
Horlemann Verlag, Bad Honnef, 2006


Nunca Mas Informe de la Conadep
Hrsg. Comision Nacio sobre la desaparicion de personas
EUDEBA, Buenos Aires 1984 1° Edicion

Archiv der Zeitschrift „ARGENTINIEN NACHRICHTEN“
Ausgaben 47-59
Hrsg. Argentinien Gruppe Stuttgart, Stuttgart 1998-2006
www.argentinien–nachrichten.de

Archiv der „Koalition gegen Straflosigkeit“
DIML – NMRZ, Nürnberg 1997 – 2006
www.menschenrechte.org

Esteban Cuya

1 comentario:

yorofra dijo...

Text von Esteban Cuya, Koalition gegen Straflosikeit in Argentinien